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- Allgemeine Verkaufs- und Reparaturbedingungen
A. Anwendungsbereich
Unsere nachstehenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle mit uns
geschlossenen Verkaufs- und Reparaturverträge. Unsere Angestellten
sind nicht berechtigt, vor oder bei Vertragsschluß mündliche
Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die
über den schriftlichen Vertrag hinausgehen oder die die
nachfolgenden Bedingungen ändern. Mündliche Absprachen
bedürfen insoweit unserer schriftlichen Bestätigung.
B. Verkaufsbedingungen
I. Vertragsabschluß
- 1. Vertragsangebote, die von
uns abgegeben werden, sind unverbindlich und freibleibend, soweit sie
von uns nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
- 2. Technische Angaben,
Beschreibungen und Abbildungen der Kaufgegenstände in Prospekten
und sonstige Werbeinformationen sind unverbindlich.
II. Lieferung
- 1. Liefertermine oder
Lieferfristen die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden
können, sind bei Vertragsschluß schriftlich in den Vertrag
aufzunehmen.
- 2. Ist die rechtzeitige
Vertragserfüllung aufgrund von unvorhersehbaren Ereignissen
– wie z. B. Einfuhr/oder Ausfuhrbeschränkungen,
Nichtlieferung bzw. verzögerte Belieferung durch unsere
Zulieferanten aufgrund von z. B. Arbeitskampf, höhere Gewalt oder
Störung des Betriebsablaufes (behördliche Eingriffe, Feuer,
Arbeitskampf, etc.), sowie im Fall höherer Gewalt – nicht
möglich, sind wir berechtigt, die Lieferung der Ware um die Zeit
der Dauer des hindernden Ereignisses hinauszuschieben. Dauert die
Behinderung länger als einen Monat, kann der Käufer
schriftlich vom Vertrag zurücktreten, nachdem eine von ihm
schriftlich gesetzte Nachfrist von mindestens zwei Wochen fruchtlos
verstrichen ist.
- 3. Der Anspruch auf
Schadenersatz wegen Verzuges oder wegen Unmöglichkeit ist
ausgeschlossen, sowie der Verzug oder die Unmöglichkeit auf einen
rechtmäßigen Streik oder eine rechtmäßige
Aussperrung bei uns oder unseren Lieferanten zurückzuführen
ist und uns kein Übernahme-, Vorsorge- oder Abwendungsverschulden
trifft. In diesen Fällen haften wir bei leichter
Fahrlässigkeit nicht für unvorhersehbare Schäden. Der zu
ersetzende Schaden umfaßt nicht den entgangen Gewinn.
- 4. Nimmt der Käufer den
Kaufgegenstand bei Lieferung nicht ab, obwohl ihm der Liefertermin eine
Woche vorher angekündigt worden ist, geht die Gefahr des
zufälligen Untergangs auf ihn über. Weiterhin sind wir
berechtigt, nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist von mindestens
einem Monat anderweitig über den Kaufgegenstand zu verfügen
und ab dem Zeitpunkt des Annahmeverzuges bis zu Abnahme durch den
Käufer oder bis zur anderweitigen Verfügung durch uns
für die Aufbewahrung und Erhaltung des Kaufgegenstandes
Aufwendungsersatz in Höhe von Euro 1.00 pro Tag zu verlangen. Die
Geltendmachung weiterer tatsächlich entstandener Mehraufwendungen
bleibt vorbehalten. Unberührt von der Geltendmachung der
Mehraufwendung bleiben unsere Rechte nach Fristsetzung mit
Ablehnungsdrohung (§ 326 BGB) von Vertrag zurückzutreten oder
Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Im rahmen einer
Schadensersatzforderung kann der Verkäufer 25% des vereinbarten
Preises als Entschädigung ohne Nachweis fordern, sofern nicht
nachweislich ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung
eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.
III. Preise und Zahlungsbedingungen
- Die vereinbarten Preise
verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Sie beinhalten im geschäftlichen Einzugsbereich für alle von
einem einzelnen nicht tragbaren Geräte folgende zusätzliche
Lieferleistungen:
- Anlieferung
- Aufstellen
- Anschließen des Gerätes (ohne Material)
- Einstellen
- Vorführen
- Unterweisung des Käufers in der Bedienung.
- erfolgt die Lieferung
vereinbarungsgemäß oder aus Gründen, die wir nicht zu
vertreten haben, später als vier Monate nach Vertragsschluß
und sind in der Zwischenzeit Kostensteigerungen eingetreten (z. B.
Preiserhöhungen unserer Vorlieferanten, tarifliche
Lohnerhöhungen oder Kursschwankungen), so sind wir berechtigt, den
Preis nach der bei Lieferung gültigen Preisliste zu berechnen,
wenn der erhöhte Preis in einem angemessenen Verhältnis zu
den eingetretenen Kostensteigerungen steht.
- Unsere Forderungen sind
sofort nach Rechnungserteilung zur Zahlung fällig. Teilzahlungen
sind nur möglich, wenn sie vorher schriftlich vereinbart wurden.
In solchen Fällen wird die gesamte Restschuld sofort zur Zahlung
fällig, wenn der Käufer mindestens mit zwei
aufeinanderfolgenden Raten ganz oder teilweise in Verzug gerät und
dieser Betrag 10% des Kaufpreises übersteigt.Verzugszinsen werden
mit 5% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz berechnet . Sie
werden höher angesetzt , wenn wir eine höhere Belastung
nachweisen, oder niedriger, wenn der Käufer eine niedrigere
Belastung nachweist.
- Wechsel oder Schecks werden
nur erfüllungshalber angenommen. Diskont und Wechselspesen gehen
zu lasten des Käufers. Eine Gewähr für rechtzeitiges
Inkasso oder für rechtzeitigen Protest übernehmen wir nicht.
- Zur Ausübung eines
Zurückbehaltungsrechtes ist der Käufer nur berechtigt, wenn
es aus demselben Vertragsverhältnis beruht. Eine Aufrechnung ist
nur mit anerkannten und rechtskräftig festgestellten
Gegenforderungen sowie mit Schadensersatzforderungen aus
vorsätzlich unerlaubter Handlung zulässig.
IV. Eigentumsvorbehalt
- 1. Die verkauften Geräte
und Anlagen bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher aus diesem
Vertrag uns gegenüber dem Käufer zustehenden Ansprüche
unser Eigentum. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf alle
Forderungen, die in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dem
Kaufgegenstand, z. B. aufgrund von Reparaturen oder
Ersatzteillieferungen sowie sonstiger Leistungen stehen. Bis zur
Erfüllung dürfen die Kaufgegenstände nur mit dem
ausdrücklichen Hinweis weiterveräußert, vermietet,
verliehen oder verschenkt werden, das die Kaufgegenstände in
unserem Eigentum stehen. Ein Besitzwechsel ist uns anzuzeigen.
- 2. Eine
Sicherungsübereignung und Verpfändung des unter
Eigentumsvorbehalt stehenden Kaufgegenstandes ist dem Käufer
untersagt. Der Käufer hat den Kaufgegenstand pfleglich zu
behandeln und erforderliche Reparaturen nur in unerer Fachwerkstatt
durchführen zu lassen. Zugriffe Dritter auf den Kaufgegenstand
(Pfändung), Beschädigungen oder die Vernichtung sind
unverzüglich anzüglich anzuzeigen.
- 3. Gerät der Käufer
in Zahlungsverzug, oder kommt er seinen Verpflichtungen aus dem
Eigentumsvorbehalt trotz einer Abmahnung nicht nach, sind wir
berechtigt, den Kaufgegenstand vom Käufer herauszuverlangen und
nach Androhung und Ablauf einer angemessenen Frist durch
freihändigen Verkauf bestmöglich zu verwerten. Bei
Teilzahlungsgeschäften mit einem nicht als Kaufmann in das
Handelsregister eingetragenen Käufer sind wir unter den
vorstehenden Voraussetzungen berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten. In diesem Fall gelten die Bestimmungen für
Verbraucherdarlehensverträge. Sämtliche Kosten der
Rücknahme und der Verwertung des Kaufgegenstandes trägt der
Käufer.
V. Gewährleistung und Haftung bei Kauf
- 1. Der Kaufgegenstand wird in der zum Zeitpunkt der Lieferung üblichen Ausführung und Beschaffenheit geliefert.
- 2. Die
Gewährleistungsfrist für alle Neugeräte beträgt 24
Monate ab Übergabe an den Käufer. Transport und Wegekosten
werden für tragbare Geräte im geschäftsüblichen
Einzugsbereich nicht übernommen, wenn wir nachweisen, das sie im
Verhältnis zum Kaufpreis des Gerätes
unverhältnismäßig hoch sind.
- 3. Bei berechtigten
Beanstandungen beheben wir die Mängel nach unserer Wahl in
angemessener Frist (ca. zwei Wochen) duch kostenlose Nachbesserung oder
Ersatzlieferung. Nach zwei fehlgeschlagenen Nachbesserungsversuchen
oder nach einer mangelhaften Ersatzlieferung kann der Käufer nach
seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder
Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
- 4.
Gewährleistungspflichten bestehen nicht, wenn der der aufgetretene
Fehler in einem ursächlichen Zusammenhang mit nicht
fachmännisch ausgeführten Instandsetzungsarbeiten oder
Veränderungen am Kaufgegenstand steht.
- 5.
Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der
Leistung, Schlechterfüllung, Verschulden bei Vertragsschluß
und aus unerlaubter Handlung sind bei leichter Fahrlässigkeit auf
vorhersehbare Schäden beschränkt.
- 6. Beim Verkauf von
gebrauchten Geräten ist die Gewährleistung ausgeschlossen.
Die gilt jedoch nicht für zugesicherte Eigenschaften und die
vereinbarte Gebrauchstauglichkeit des Kaufgegenstandes.
C – Reparaturbedingungen
- I. Auftragserteilung, Reparaturpreis
- 1. Vereinbarungen zwischen
uns und dem Auftraggeber (Kunde) über Instandsetzung von
Elektrogeräten und deren Teile sind verbindlich, wenn der
Auftraggeber einen Auftragsschein unterzeichnet, der diese Bedingung
enthält. Im Auftragsschein oder im Bestätigungsschreiben sind
die Fehler bzw. deren Auswirkungen zu bezeichnen und der
voraussichtliche oder verbindliche Fertigstellungstermin anzugeben. Der
Auftraggeber erhält eine Durchschrift des Auftragsscheines.
- 2. Soweit technisch
möglich wird dem Kunden bei Auftragserteilung der vermutliche
Reparaturpreis genannt, andernfalls kann der Kunde eine Kostengrenze
setzen. Kann die Reparatur zu diesen Kosten nicht durchgeführt
werden, so ist das Einverständnis des Kunden für weitere
Durchführung der Reparatur einzuholen.
- 3. Wünscht der Kunde vor Auftragserteilung einen verbindlichen Kostenvoranschlag, so ist dieser gesondert zu vergüten.
II. Kosten für nicht durchgeführte Aufträge, Beanstandung von Rechnungen
- Fehlersuchzeit ist
Arbeitszeit. Der Entstandene und zu belegende Aufwand wird dem Kunden
in Rechnung gestellt, wenn der Auftrag nicht durchgeführt werden
kann, weil:
- die Empfangsbedingungen nicht einwandfrei gegeben sind
- der Kunde einen vereinbarten Termin schuldhaft versäumt,
- der Auftrag für eine Durchführung zurückgezogen wird.
- Reparaturrechnungen sind bei
Abholung sowie Anlieferung des Gerätes zur Zahlung fällig.
Beanstandungen der Rechnung werden nur berücksichtigt, wenn sie
uns innerhalb einer Ausschlußfrist von sechs Wochen ab Zugang der
Rechnung schriftlich mitgeteilt werden.
- Verzugszinsen werden mit 5%
über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz berechnet. Sie werden
höher angesetzt, wenn wir eine höhere Belastung nachweisen,
oder niedriger, wenn der Käufer eine niedrigere Belastung
nachweist.
III: Gewährleistung und Haftung bei Reparaturen
- 1. Die Gewährleistung
für Reparaturen beträgt 12 Monate. Sie beginnt mit der
Abnahme des Gerätes. Die Gewährleistung bezieht sich nur auf
tatsächliche durchgeführte Reparaturen und das eingebaute
Material. Natürlicher Verschleiß ist von der
Gewährleistung ausgeschlossen.
- 2. Der Kunde hat uns Mangel
unverzüglich anzuzeigen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung
nicht nach und verstärkt sich hierdurch der Mangel oder treten
weitere Schäden auf, fällt die Behebung der durch die nicht
rechtzeitige Anzeige verursachten Mängel und Schäden nach
§ 254 BGB (Mitverschulden) nicht unter die Gewährleistung.
- 3. Der Kunde hat uns zur
Mängelbeseitigung die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit
und Gelegenheit zu geben. Der Kunde muß dafür sorgen, das
uns der beanstandete Gegenstand zur Untersuchung und Durchführung
der Reparatur zur Verfügung steht, andernfalls sind wir von der
Mängelhaftung befreit.
- 4. Stellt sich heraus, das
der beanstandete Fehler auf eine andere technische Ursache
zurückzuführen ist, als sie bei der ursprünglichen
Reparatur vorlag, so handelt es sich um keinen Fall von
Gewährleistung.
- 5. Wir haften für
Schäden und Verluste an dem Auftragsgegenstand soweit uns oder
unseren Erfüllungsgehilfen ein Verschulden trifft. Bei
Beschädigungen sind wir zur kostenlosen Instandsetzung
verpflichtet. Diese Verpflichtung entfällt, wenn sie
unmöglich oder mit unverhältnismäßig hohem
Kostenwand verbunden ist. In diesem Fall kann der Kunde die ihm
zustehenden Schadensersatzansprüche geltend machen. Bei leichter
Fahrlässigkeit haften wir jedoch nur für vorhersehbare
Schäden.
- IV. Abnahme
- 1. Wird der
Auftragsgegenstand nicht innerhalb eines Monats nach einer
entsprechenden Aufforderung abgeholt, sind wir berechtigt, nach Ablauf
der Frist ein Lagergeld in Höhe von Euro 1.00 pro Tag zu
berechnen. Unser Recht, weitergehende Mehraufwendungen für den
Fall des Abnahmeverzuges geltend zu machen, bleibt unberührt.
- 2. Nach Ablauf der Abholfrist
sind wir berechtigt, dem Kunden unter Verkaufsandrohung eine weitere
Frist von einem Monat zur Abholung zu setzen. Nach Ablauf dieser Frist
sind wir berechtigt, den Auftragsgegenstand zu Deckung unsere Forderung
zum Verkehrswert zu veräußern. Ein etwaiger Mehrerlös
wird dem Kunden ausgezahlt.
V. Erweitertes Pfandrecht
Wegen der Forderung aus dem Auftrag steht uns an dem aufgrund
des Auftrages in unseren Besitz gelangten Auftragsgegenstand ein
verträgliches Pfandrecht zu. Das vertragliche Pfandrecht kann auch
wegen Forderung aus früher durchgeführten Arbeiten,
Ersatzteillieferungen und sonstige Leistungen geltend gemacht werden,
soweit sie mit dem Auftragsgegenstand im Zusammenhang stehen. Für
sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das
vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten und
rechtskräftig sind.
VI. Teilunwirksamkeit
- Sollte eine Klausel der
vorstehenden Verkaufs- und Reparaturbedingungen bzw. eine sonstige
Vertragsvereinbarung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit
aller sonstigen Klauseln, Bestimmungen bzw. Vereinbarungen
unberührt.
VII. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtsordnung
- 1. Erfüllungsort
für alle gegenseitigen Ansprüche und ausschließlicher
Gerichtsstand für sämtliche zwischen den Parteien aus dem
Vertragsverhältnis sich ergebende Streitigkeiten ist Berlin, wenn
es sich bei unserem Vertragspartner um einen Vollkaufmann, eine
juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein
öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.
- 2. Hat unser Vertragspartner
keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, so gilt der Gerichtsstand
bei dem Gericht als begründet, bei welchem wir unseren allgemeinen
Gerichtsstand haben.
- 3. Verträge mit ausländischen Vertragspartnern unterliegen dem deutschen Recht.
F. Teilzahlungskauf, Haustürgeschäft
Der
unterzeichnende Kunde ist bei Abschluß eines Kaufvertrages , der
den Bestimmungen über Verbraucherdarlehensverträgen oder
Haustürgeschäften unterliegt, berechtigt, den Vertrag binnen
2 Wochen schriftlich gegenüber der Firma Fernseh-und
Antennenservice, Inhaber Marko Schmidt, Elsterstrasse 16 , 14513 Teltow
zu widerrufen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige
Absendung des Widerrufes. Dem Widerruf ist nach Möglichkeit der
ausgehändigte Vertrag beizufügen.
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